Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein und sollten noch mindestens sechs freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten darüber hinaus noch weitere Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Rechtsverbindliche Informationen können nur bei den Botschaften von Namibia, Botswana und Simbabwe eingeholt werden.
Namibia
Deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Ein „Visitors‘ Entry Permit“ kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Namibia in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen wird – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – eine Impfung gegen Hepatitis A; auch ist das Beisichführen einer Malariaprophylaxe sinnvoll. Wir raten vor jeder Reise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
Botswana
Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist hingegen ein gültiges Visum erforderlich. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird wie auch für Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeitsaufnahme die vorherige Einholung eines Visums und dazu die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.
Für Kinder unter 18 Jahren muss ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Unterlagen sind ggf. mit amtlicher Übersetzung ins Englische erforderlich.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Botswana in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen werden – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Typhus; auch das Beisichführen einer Malariaprophylaxe ist sinnvoll, da teilweise Malariarisiko auf unserer Reise besteht. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
Simbabwe
Das Visum für Simbabwe wird gegen die Vorlage des Rückflugscheins bei der Einreise erteilt. Dabei fällt eine Gebühr von ca. 30,00 USD an.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Simbabwe in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen werden – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Typhus; auch ist das Beisichführen einer Malariaprophylaxe sinnvoll, da teilweise Malariarisiko auf unserer Reise besteht. Ein erhöhtes Risiko besteht für uns im nördlichen Okavango-Delta, im Chobe-Nationalpark sowie im Moremi-Wildreservat in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.