Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein und sollten noch mindestens sechs freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten darüber hinaus noch weitere Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Rechtsverbindliche Informationen können nur bei den Botschaften von Südafrika, Namibia, Botswana und Simbabwe eingeholt werden.
Südafrika
Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Südafrika in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen wird – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – eine Impfung gegen Hepatitis A; auch das Beisichführen einer Malariaprophylaxe ist sinnvoll, da teilweise Malariarisiko auf unserer Reise besteht. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
Namibia
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise nach Namibia für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken kein Visum. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Der Reisepass muss jeweils sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Außerdem müssen mindestens fünf Reisepassseiten frei sein. Rechtsverbindliche Informationen können nur bei der Botschaft von Namibia eingeholt werden.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Namibia in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen wird – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – eine Impfung gegen Hepatitis A. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
Botswana
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise nach Botswana kein Visum. Der Reisepass muss jeweils sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Außerdem müssen mindestens fünf Reisepassseiten frei sein. Rechtsverbindliche Informationen können nur bei der Botschaft von Botswana eingeholt werden.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Botswana in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen wird – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – eine Impfung gegen Hepatitis A. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
Simbabwe
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise nach Simbabwe ein Visum, welches gegen die Vorlage des Rückflugscheins bei der Einreise erteilt wird. Dabei fällt eine Gebühr von ca. 30,00 USD an. Der Reisepass muss jeweils sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Außerdem müssen mindestens fünf Reisepassseiten frei sein. Rechtsverbindliche Informationen können nur bei der Botschaft von Simbabwe eingeholt werden.
Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Simbabwe in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften. Empfohlen wird – neben den Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten – eine Impfung gegen Hepatitis A. Wir raten vor jeder Fernreise zu einer individuellen Konsultation bei einem Tropen- bzw. Reisemediziner.